Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der MicroQuartz GmbH

§1 Allgemeines/Geltungsbereich

  1. Der Verkauf unserer Waren erfolgt ausschließlich zu unseren nachstehend abgedruckten Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen.
  2. Besondere Vereinbarungen, Nebenabreden etc., die von diesen Bedingungen abweichen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung.

§2 Angebote

Unsere Prospekte, Preislisten etc. sind freibleibend und enthalten keine verbindlichen Angebote, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 2 Monate gebunden. Bestätigte Preise sind nur bei Abnahme der bestellten Menge verbindlich.

§3 Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Überschreitet ein Käufer ein ausnahmsweise eingeräumtes Zahlungsziel, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
  2. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen bis zur Bezahlung aller offenen Rechnungen des Käufers einzustellen.
  3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.

§4 Lieferung/Lieferzeit

  1. Sofern Versendung der Ware vereinbart wird, behalten wir uns vor, die Lieferung in Teilen zu erbringen, jede Teillieferung gilt als selbständige Lieferung.
  2. Die von uns angegebenen Liefertermine sind nur bei entsprechendem schriftlichen Hinweis verbindlich.
  3. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung unzumutbar erscheinen oder unmöglich machen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten bzw. Unterlieferanten eintreten), haben wir nicht zu vertreten.

§5 Gefahrübergang

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, geht die Gefahr bei Abholung der Ware auf den Käufer über bzw.- sofern Versendung vereinbart wurde -, sobald die Ware an den Transportführer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung unserer Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  2. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des Fahrzeugs vor Lieferanschrift zu ebener Erde. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.

§6 Gewährleistung

  1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zu Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung berechtigt. Erst wenn die Nachbesserung (Ersatzlieferung) mißlingt oder nicht in angemessener Frist erbracht oder von uns verweigert wird, kann der Besteller wählen zwischen dem Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
  2. Einen offensichtlichen Mangel muß der Besteller uns spätestens 3 Wochen nach Eintreffen der Ware schriftlich mitgeteilt haben. Die mangelhafte Ware ist auf unsere Kosten zurückzusenden.
  3. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In den letzten Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
  2. Besteht mit dem Käufer bereits eine Geschäftsbeziehung, behalten wir uns das Eigentum am Kaufgegenstand darüber hinaus bis zur Bezahlung aller bei Vertragsschluß schon bestehenden Forderungen gegen den Käufer vor.

§8 Gerichtsstand/Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.